Die Vorteile für den Arbeitnehmer |
Steuervorteile nutzen
Steuerfreie Beitragszahlung in nahezu unbegrenzter Höhe (ggf. notwendige Beschränkung auf Höchstleistungen) Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West).
Eine Versteuerung der Leistungen (z. B. Kapitalauszahlung oder Rente) aus der betrieblichen Altersversorgung fällt erst im Ruhestand an – in der Regel bei niedrigen Steuersätzen und mit Freibeträgen. Darüber hinaus kann eine Auszahlung einer Kapitalleistung steueroptimal mit der sog. Fünftelungsregelung“ beeinflusst werden.
Flexibilität bleibt
Die Versorgung kann zusätzlich zu allen bestehenden Formen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Pensionszusage) durchgeführt werden
Sicherheit bei Insolvenz
Hohe Sicherheit bei Insolvenz des Arbeitgebers durch Auslagerung von Versorgungsleistungen auf die Unterstützungskasse und dem Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein
Flexibilität in der Auszahlung und Ausgestaltung der Versorgung
Die Versorgungsleistungen können optional als einmalige Kapitalzahlung oder lebenslange Altersrente zum Rentenbeginn flexibel abgerufen werden.
Abhängig vom Tarif der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse können Berufsunfähigkeitsleistungen und/ oder Hinterbliebenenleistungen vereinbart werden.
Übertragbarkeit beim Arbeitgeberwechsel
Die vorhandenen Versorgungsansprüche aus der Unterstützungskasse können beim Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Alternativ kann die Versorgung beitragsfrei fortgesetzt werden.
Die Vorteile für den Arbeitgeber |
Betriebsausgabenabzug
Bei der arbeitgeberfinanzierten Form der Unterstützungskasse sind die Zuwendungen (Einzahlungen) der Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse sind in voller Höhe Betriebsausgaben.
Externe Verwaltung über die Unterstützungskasse – keine Mehrarbeit
Die Verwaltung des betrieblichen Versorgungswerkes wird über die außerbetriebliche Versorgungseinrichtung Unterstützungskasse vollständig ausgelagert.
Keine Bilanzierung
Die betriebliche Altersversorgung erscheint nicht in der Bilanz des Unternehmens.