Die Vorteile für den Arbeitnehmer

Steuervorteile nutzen

Steuerfreie Beitragszahlung in nahezu unbegrenzter Höhe (ggf. notwendige Beschränkung auf Höchstleistungen) Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West).

Eine Versteuerung der Leistungen (z. B. Kapitalauszahlung oder Rente) aus der betrieblichen Altersversorgung fällt erst im Ruhestand an – in der Regel bei niedrigen Steuersätzen und mit Freibeträgen. Darüber hinaus kann eine Auszahlung einer Kapitalleistung  steueroptimal mit der sog. Fünftelungsregelung“  beeinflusst werden.

Flexibilität bleibt

Die Versorgung kann zusätzlich zu allen bestehenden Formen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Pensionszusage)  durchgeführt werden

Sicherheit bei Insolvenz

Hohe Sicherheit bei Insolvenz des Arbeitgebers durch Auslagerung von Versorgungsleistungen auf die Unterstützungskasse und dem Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein

Flexibilität in der Auszahlung und Ausgestaltung der Versorgung

Die Versorgungsleistungen können optional als einmalige Kapitalzahlung oder  lebenslange Altersrente zum Rentenbeginn flexibel abgerufen werden.

Abhängig vom Tarif der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse können Berufsunfähigkeitsleistungen und/ oder Hinterbliebenenleistungen vereinbart werden.

Übertragbarkeit beim Arbeitgeberwechsel

Die vorhandenen Versorgungsansprüche aus der Unterstützungskasse können beim Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Alternativ kann die Versorgung beitragsfrei fortgesetzt werden.

Die Vorteile für den Arbeitgeber

Betriebsausgabenabzug

Bei der arbeitgeberfinanzierten Form der Unterstützungskasse sind die Zuwendungen (Einzahlungen) der Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse sind in voller Höhe Betriebsausgaben.

Externe Verwaltung über die Unterstützungskasse – keine Mehrarbeit

Die Verwaltung des betrieblichen Versorgungswerkes wird über die außerbetriebliche Versorgungseinrichtung Unterstützungskasse vollständig ausgelagert.

Keine Bilanzierung

Die betriebliche Altersversorgung erscheint nicht in der Bilanz des Unternehmens.

 

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