Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung

Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bei der Unterstützungskasse

Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung gab es schon vor der Rentenreform. Allerdings war die Entgeltumwandlung abhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers. Dies hat sich geändert.

Was bedeutet das?

Seit 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer gem. § 1a BetrAVG einen Anspruch auf Umwandlung eines Teiles seines Lohns oder Gehaltes in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung. D. h. der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung. Dieser Rechtsanspruch kann auch gerichtlich einklagen werden.

Wie hoch ist dieser Anspruch?

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch in Höhe von 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung (West). Im Jahr 2014 sind das monatlich bis zu 238,- EUR. Der Höhe nach ist der Anspruch auf Entgeltumwandlung somit unabhängig vom individuellen Gehalt. Im gegenseitigen Einvernehmen kann selbstverständlich auch ein höherer Betrag umgewandelt werden.

Was kann umgewandelt werden?

Der Arbeitnehmer kann sämtliche Entgeltbestandteile, auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, umwandeln. Tarifliche Entgeltbestandteile können nur zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden, soweit die Entgeltumwandlung im Tarifvertrag erlaubt ist (Tariföffnungsklausel). Die Entgeltumwandlung darf sich nur auf zukünftige Entgeltansprüche beziehen, welche bereits erdient, aber noch nicht fällig geworden sein dürfen.

Grundsätzlich ist die Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung für jeden Arbeitnehmer geeignet. Durch die normalerweise nahezu unbeschränkte steuerliche Abziehbarkeit der Beiträge vom Bruttoeinkommen kann eine umfassende Versorgung auch für Besserverdienende aufgebaut werden.

Der Besondere Vorteil: Arbeitnehmer sparen zusätzlich Sozialabgaben! Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind das bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung (West). In 2014 sind das monatlich 238,– EUR.

 

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