Vorteile der arbeitgeberfinanzierten Unterstützungkasse für den Arbeitgeber

Das Modell der überbetrieblichen Unterstützungskasse mit Rückdeckungsversicherung bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, für welche die Gründung einer eigenen Unterstützungskasse aus kosten- und verwaltungstechnischen Gründen nicht realisierbar ist, die Möglichkeit alle betriebsfremden Risiken in Zusammenhang mit der Versorgungseinrichtung,-verwaltung und -finanzierung auszulagern.

1. Vollständige Ausfinanzierung hoher betrieblicher Versorgungszusagen ohne Risiko für das Unternehmen.

2. Beiträge zur Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse sind in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig.

3. Es besteht keine Aktivierungspflicht der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse in der Bilanz des Unternehmens (Bilanzneutralität).

4. Geringer Verwaltungsaufwand durch die  Auslagerung alle Prozesse auf die überbetriebliche Versorgungseinrichtung (Unterstützungskasse).

 

Vorteile der arbeitgeberfinanzierten Unterstützungkasse für den Arbeitnehmer

1. Eine Versteuerung der Leistungen aus einer Unterstützungskassenversorgung fällt erst im Ruhestand an – in der Regel bei niedrigen Steuersätzen.

  • Eine Auszahlung einer Kapitalleistung kann zudem steueroptimal mit der „Fünftelungsregelung“ beeinflusst werden.
  • Die Nutzung zahlreicher Freibeträge gem. § 19 EStG  (Versorgungsfreibetrag, Arbeitnehmer Pauschbetrag,Vorsorgepauschale) führt zur vergleichsweise günstiger Besteuerung der Versorgungsleistungen.

2. Durch die Nutzung besonders kostengünstiger GRUPPENTARIFE und SONDERTARIFE können Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse erheblich gesteigert werden.

3. Die Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse können als Renten- oder Kapitalleistung  erfolgen.

4. Die Einrichtung einer Versorgung über die rückgedeckte Unterstützungskasse kann zusätzlich zu allen bestehenden Formen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, oder Pensionszusage) durchgeführt werden.

 

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