Unterstützungskasse ab 2017 mit weniger Garantie

veröffentlicht am 22.09.2016

Wer von 2017 an eine klassisch rückgedeckte Unterstützungskasse abschließt, bekommt statt bisher 1,25 nur noch höchstens 0,9 Prozent auf den Sparanteil der eingezahlten Beiträge gutgeschrieben. Denn das Bundesfinanzministerium hat entschieden, den Garantiezins für neu abgeschlossene Rentenverträge abzusenken. Die Garantiezinssenkung wirkt sich neben der Unterstützungskasse auf alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge aus. So sichern sich Verbraucher die aktuell höheren Garantien.

Warum wird der Garantiezins abgesenkt?

Versicherer sollen nur solche Garantien aussprechen, die sie langfristig auch einhalten können. Mit der Anpassung der Garantien für langfristige Zinsversprechen reagiert das Bundesfinanzministerium auf die anhaltende Niedrigzinsphase, die es vor allem für Lebensversicherer zunehmend schwieriger macht mit Ihren Kapitalanlagen Geld zu verdienen und über Jahrzehnte ausgesprochene Garantien zu erhalten. Der sogenannte Rechnungszins, der unabhängig von der Lage an den Kapitalmärkten die garantierte Verzinsung der Versicherungsbeiträge bemisst, wird zum 01.01.2017 auf 0,90 Prozent fallen.

Welche betriebliche Versorgungen sind betroffen?

Der Garantiezins dient als gesetzlich vorgeschriebene Rechnungsgrundlage für alle Leben- und Rentenversicherungsprodukte. Die beschlossene Reduktion wirkt sich damit auch auf alle versicherungsförmigen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge aus. Neben der weit verbreiteten Direktversicherung und Pensionskasse verteuert sich ab Januar 2017 auch die Garantie bei der rückgedeckten Unterstützungskasse. Die Absenkung betrifft ausschließlich Neukunden, die ab dem 01.01.2017 eine Unterstützungskassenversorgung abschließen und somit weniger sichere Rendite erhalten. Bestehende Versorgungen über die Unterstützungskasse sind nicht betroffen.

Wie wirkt sich die Garantiezinssenkung auf klassische und fondsgebundene Rückdeckungstarife der Unterstützungskasse aus?

Unmittelbar betroffen sind klassische Lebens- und Rentenversicherungstarife, die üblicherweise für die Ausfinanzierung der betrieblichen Versorgung über die Unterstützungskasse abgeschlossen werden. Die Absenkung des Garantiezinses wird sich allerdings auch auf die Rentabilität der meisten fondsbasierten Konzepte für die Unterstützungskasse auswirken. Auch bei fondsgebundener Unterstützungskasse müssen die Anbieter garantieren, dass der Kunde am Ende nicht weniger erhält, als er ursprünglich eingezahlt hat. Diese Garantieleistung wird in der Regel vorwiegend aus dem Sicherungsvermögen, dem sogenannten Deckungsstock erzeugt, der ab dem kommen Jahr geringer verzinst werden darf. In der Konsequenz wird also ein höherer Anteil des Vertragsguthabens für die Garantie zurückgelegt werden müssen, um die Einzahlungen zum Rentenbeginn sichern zu können. Wie stark die Rentabilität der fondsbasierten Unterstützungskasse darunter leiden wird, hängt im Wesentlichen von der Marktentwicklung, der zugrundeliegenden Fonds und der Funktionsweise des jeweiligen Garantiemodells ab.

Wie kann der aktuell höhere Garantiezins für die Unterstützungskassenversorgung dauerhaft gesichert werden?

Verbraucher, die Ihre Versorgung über die rückgedeckte Unterstützungskasse aufzubauen planen, sollten schnell handeln. Verträge, die spätestens bis zum 01.12.2016 beginnen, sichern dauerhaft den aktuell höheren Garantiezins in Höhe von 1,25 Prozent. Für sicherheitsorientierte Kunden, die Wert auf Garantien legen, ist dies ein überzeugendes Argument.

Beim Abschluss in diesem Jahr bekommen die Sparer abhängig vom Tarif bei gleich hoher Einzahlung durchschnittlich bis zu 11 Prozent mehr garantierte Rente oder eine bis zu 14 Prozent höhere garantierte Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn. Der garan­tierte Teil stellt bei einer klassischen Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse nur einen Teil der Auszahlung dar. Der andere Teil der Renten- und Kapitalauszahlung kommt aus der sogenannten Über­schussbeteiligung, die jedes Jahr neu deklariert wird. Leistungsstarke Versicherungsunternehmen bieten trotz des aktuell schwierigen Marktumfeldes immer noch Gesamtverzinsungen von 4,00 Prozent an.

Wie finde ich den richtigen Unterstützungskassentarif?

Das Vergleichsportal Unterstuetzungskasse-Vergleich  hilft unkompliziert  alle im deutschen Markt verfügbaren Marktführertarife für die Unterstützungskassenversorgung individuell zu vergleichen. Der Dienst ist kostenfrei und berücksichtigt neben klassischen Tarifen auch fondsgebundene Tarife wie neue Anlagekonzepte mit Indexpartizipation (wie den Tarif IndexSelect der Allianz Lebensversicherung AG) oder das sogenannte Unitised-With-Profits Konzept des ausländischen Anbieters Canada Life Assurance Europe Ltd. Kostenfreie Fachberatung zum Thema rückgedeckte Unterstützungskasse gibt es unter der Tel: 02521 90090-32.

Teils exklusive Rabatt- und Gruppentarife für die Unterstützungskasse steigern die Versorgungsleistungen

Das besondere Highlight – Nahezu alle Unterstützungskassentarife werden mit exklusiver Rabattierung angeboten. So können bis zu 50 Prozent der üblich anfallenden einmaligen und laufenden Abschlusskosten und Provisionen eingespart werden. Auf diese Weise kann abhängig von der Höhe der Einzahlung und der Vertragslaufzeit der Unterstützungskasse im Vergleich zum herkömmlich angebotenem Maklertarif oder Hausbanktarif eine um bis zu 23 Prozent höhere garantierte Versorgungsleistung erzielt werden. Und das bei hoher Einzahlung, versteht sich. Das sind Kostenvorteile, die sich Verbraucher sichern sollten.

 

UNTERSTÜTZUNGSKASSEN VERGLEICH ANFORDERN

Unterstützungskasse – Was Experten empfehlen

veröffentlicht am 17.10.2014

Neben der Direktversicherung und der Pensionskasse stellt die rückgedeckte Unterstützungskasse ein äußerst lukratives Instrument der steuerlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge dar. Anders als bei der Direktversicherung oder der Pensionskasse können bei der Unterstützungskasse steuerfreie Einzahlungen in nahezu beliebiger Höhe getätigt werden. Damit eignet sich die Unterstützungskasse in erster Linie für Personen mit höherem Versorgungsbedarf. Gesellschafter-Geschäftsführer und AG Vorstände wie angestellte Führungskräfte können so besonders sicher und umfassend für das Alter vorsorgen. Doch wer ertragreich vorsorgen möchte, sollte einiges beachten.

Unterstützungskasse – so funktioniert`s

Ein Unternehmen, welches die betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse durchführen will, wird Mitglied der Unterstützungskasse. In Zusammenarbeit mit der Unterstützungskasse legt das Unternehmen Art und Umfang der vorgesehenen Versorgungsleistungen für seine Arbeitnehmer fest. Dabei handelt es sich in erster Linie um lebenslange Renten oder einmalige Kapitalleistungen. Die erforderlichen finanziellen Mittel für die zugesagten Renten und Kapitalleistungen zahlt der Arbeitgeber als laufende Beiträge an die Unterstützungskasse.

Die Arbeitnehmer können die Beiträge nahezu unbegrenzt steuerfrei durch den Lohn- oder Gehaltsverzicht, die sog. Entgeltumwandlung finanzieren. Der Arbeitgeber kann aber auch die Beiträge aus der eigenen Tasche zahlen und diese im vollen Umfang als Betriebsausgabe geltend machen. Dabei fallen unabhängig von der Höhe der Beiträge, die an die Unterstützungskasse gezahlt werden, keine Sozialversicherungsabgaben an.

Für die Ausfinanzierung der Versorgungsleistungen schließt die Unterstützungskasse eine Rentenversicherung, die sogenannte Rückdeckungsversicherung ab. Die von der Unterstützungskasse zugesicherten Renten und Kapitalleistungen entsprechen dabei exakt den garantierten Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Damit sind die zukünftigen Altersvorsorgeleistungen stets voll ausfinanziert es gibt kein Finanzierungsrisiko.

Im Versorgungsfall (z.B. Alter, Tod oder Berufsunfähigkeit) fließen die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse zu und versetzen diese in die Lage, die vorgesehenen Versorgungsleistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen zu zahlen. Die Unterstützungskasse übernimmt dabei für den Arbeitgeber sämtliche administrativen Aufgaben wie die Verwaltung der Gelder und Auszahlung laufender Renten an Rentenempfänger.

Günstige Gruppen- und Sondertarife für die Unterstützungskassen-rückdeckungsversicherung nutzen

Neben teuren Einzeltarifen, die üblicherweise von Versicherungsmaklern und Hausbanken und sonstigen Finanzdienstleistern angeboten werden, gibt es auch weitaus günstigere Gruppen- und Sondertarife für die Rückdeckungsversicherungen der Unterstützungskasse. Solche preiswerten Tarife der Marktführer wie beispielweise Allianz , Alte Leipziger, Stuttgarter, Volkswohlbund, Continentale, Swiss Life, Canada Life oder Standard Life können unter bestimmten Voraussetzungen auch für  Einzelversorgungen genutzt werden. Interessenten finden zahlreiche Mustervergleiche zu günstigen Rückdeckungstarifen der Unterstützungskasse unter Unterstützungskasse Rabatttarife Hier können auch Individuelle Vergleiche und Angebote der Marktführertarife für die Unterstützungskasse kostenfrei und unverbindlich angefordert werden.

Den aktuell höheren Garantiezins von 1,75 Prozent sichern

Die zum 01.01.2015 in Kraft tretende Absenkung des Garantiezinses für Lebens- und Rentenversicherungstarife hat erhebliche Auswirkung auf die Höhe der garantierten Kapitalauszahlung und der garantierten Renten in der rückgedeckten Unterstützungskasse. Wer sich die aktuell höhere Garantie von 1,75 Prozent für seine Versorgung sichern möchte, sollte handeln. Lediglich Unterstützungskassenversorgungen die spätestens bis zum 01.12.2014 beginnen, sichern dauerhaft  höhere Garantien für Renten- wie auch Kapitalversorgungen. Ein besonderer Vorteil – Aktuelle Garantien auch für zukünftige Beitragserhöhungen sichern. Einige wenige Unterstützungskassenrückdeckungstarife gewähren die höheren Garantien auch für zukünftige Beitragserhöhungen und Dynamiken. Dies sollte vor allem denen wichtig sein, die zukünftig planen ihre anfänglich eingerichtete Versorgung über die Unterstützungskasse im Laufe der Jahre aufzustocken. Nur bei solchen Tarifen wird auch der dazu benötigte Erhöhungsbeitrag mit dem aktuell geltenden garantierten Zins von 1,75 Prozent belegt.

Auf die Höhe der Fondsverwaltungskosten bei fondsgebundenen Rückdeckungsversicherungen der Unterstützungskasse achten

Für alle die, die Chancen der Aktienmärkte nutzen möchten, kann unter Umständen auch eine fondsgebundene Variante der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse die passende Lösung sein. Abhängig von der Risikoneigung des Anlegers können solche Tarife durchaus höhere Ertragschancen also sog. klassische Rückdeckungsversicherungen bieten. Hier sollte allerdings Vorsicht geboten sein. Neben üblichen Versicherungskosten fallen bei fondsgebundenen Rückdeckungsversicherungen der Unterstützungskasse abhängig vom gewählten Tarifkonzept und der Fondsauswahl zusätzlich Fondsverwaltungskosten an. Diese jährlichen Kosten können die Rentabilität und damit die Höhe der sich zum Rentenbeginn ergebenden Versorgungsleistungen erheblich beeinflussen.

Das folgende Beispiel macht es deutlich:

Eine durchaus marktübliche jährliche Fondsverwaltungskostenquote von 1,50 Prozent bedeutet, dass für eine monatlich geleistete Einzahlung in die fondsgebundene Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse in Höhe von 500,- Euro nach 25 Jahren ca. 41.000,- Euro Fondsverwaltungskosten insgesamt  aus dem Vertragsguthaben entnommen werden. Hohe Kosten, die auf jeden Fall anfallen werden, unabhängig davon ob der gewählte Fonds Erträge erwirtschaftet oder nicht.

Günstige Alternativen bieten hier sog. Indexfonds auch bekannt als Exchange Traded Funds (ETFs). Indexfonds bilden Aktien- wie auch Rentenindizes ab sind daher deutlich günstiger und bieten im Vergleich zu gemanagten Fonds höhere Sicherheit durch breitere Streuung. Ein MSCI World ETF beispielsweise bildet die Wertentwicklung von mehr als 1.500 Aktien aus der ganzen Welt nach. Für einen solchen „Weltindex“ mit einer jährlichen Fondsverwaltungskostenquote von 0,50 Prozent hätte ein Anleger bei gleichem Sparbetrag von 500,- Euro nach Ablauf von 25 Jahren lediglich ca. 15.000,- Euro zahlen müssen. Die genaue Analyse der anfallenden Fondsverwaltungskosten ist daher unverzichtbar.

Es mag kompliziert klingen, sich für die optimale Investition für die eigenen Bedürfnisse zu entscheiden. Dafür braucht man aber nicht unbedingt einen MBA in Business Consulting. Jeder kann intelligente und gewinnbringende Investitionsentscheidungen treffen. Es ist jedoch wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren, bevor man übereilte Entscheidungen trifft. Für einen Vergleich der verschiedenen Angebote und die Suche nach einer individuellen Lösung empfiehlt sich, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen.

Vorteile der geschlechterspezifischen Rentenmodelle (Bisex Rentenmodelle) bei Unterstützungskassenversorgungen für Gesellschafter- Geschäftsführer und Vorstände nutzen

Private Rentenversicherungsverträge dürfen nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ab dem 21.12.2012 ausschließlich mit geschlechterunabhängigen Rentenmodellen als sogenannte Unisex –Tarife kalkuliert und angeboten werden, um nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen. Da dieses für die betriebliche Versorgung arbeitsrechtlich beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer und Vorstände nicht anwendbar ist, können diese Personengruppen nach wie vor geschlechterabhängige Rentenmodelle nutzen und von höheren Rentenleistungen aus ihren Unterstützungskassenversorgungen profitieren. Abhängig von der Beitragshöhe und der vereinbarten Laufzeit der Unterstützungskassenversorgung können auf diese Weise im Vergleich zu herkömmlich kalkulierten Unisex Renten erheblich höhere garantierte Renten erzielt werden.

Wer hilft weiter? Unterstützungskassen Know-how vom Experten

Unter Unterstützungskassen Tarifvergleich  finden Verbraucher Wissenswertes rund um das Thema Unterstützungskasse. Ziel des Vergleichs- und Infoportals ist es, komplexe Inhalte verständlich zu erklären und über aktuelle rechtliche Veränderungen in Zusammenhang mit der Unterstützungskasse als Versorgungslösung zu informieren. Kostenfreie Fachberatung zum Thema rückgedeckte Unterstützungskasse gibt es unter der Tel: 02521 90090-32.

Versorgung über die Unterstützungskasse wird ab 2015 teurer

veröffentlicht am 23.06.2014

Geplante Garantiezinssenkung  zum 01.01.2015 verteuert die Vorsorge über die Unterstützungskasse

Nach den Plänen des Bundes­finanz­ministeriums wird es Anfang 2015 für den Garan­tiezins der Lebens- und Rentenversicherungsprodukte bergab gehen. Der Garan­tiezins ist die maximale Verzinsung, die Versicherer ihren Kunden für die ganze Lauf­zeit bezogen auf den Spar­anteil ihres Beitrages zusagen dürfen. Durch die Absenkung des Garantiezinses wird auch die Vorsorge über die rückgedeckte Unterstützungskasse ab 01.01.2015 spürbar teurer werden.  So sichern Sie sich als Verbraucher die aktuell höheren Garantien.

Die von dem Bundesfinanzministerum geplanten Vorschläge sehen vor, dass der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungstarife gesenkt und damit die garantierten Renditeversprechen der Anbieter heruntergefahren werden. Das teilte der Versicherungsverband GDV zum Anfang Juni 2014 mit. Der sogenannte Rechnungszins, der  unabhängig von der Lage an den Kapitalmärkten die garantierte Verzinsung der Versicherungsbeiträge bemisst, werde zum 01.01.2015 auf 1,25 von 1,75 Prozent fallen. Die geplante Herabsetzung betrifft ausschließlich Neukunden, die sich ab dem 01.01.2015 für den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse entscheiden und dadurch weniger sichere Rendite erhalten. Bereits bestehende Rückdeckungsversicherungen der Unterstützungskasse sind nicht betroffen. Das noch ausstehende Gesetzgebungsverfahren soll bereits vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden.

Garantiezinssenkung und Auswirkungen auf klassische und fondsgebundene Rückdeckungstarife der Unterstützungskasse

Unmittelbar betroffen sind alle klassischen Lebens- und Rentenversicherungstarife, die üblicherweise für die Rückdeckung der Unterstützungskassen verwendet werden. Die Höhe der garantierten Ablauf- und Rentenleistungen bei fondsgebundenen Rückdeckungsversicherungen der Unterstützungskasse wird sicherlich ebenfalls für Verträge ab dem 01.01.2015 geringer ausfallen. Wie stark hier die Garantien angepasst werden, hängt im Wesentlichen vom jeweiligen Garantiemodell ab.

So sichern Sie sich mehr Rente fürs gleiche Geld

Alle, die mit dem Gedanken spielen Ihre Versorgung über die rückgedeckte Unterstützungskasse aufzubauen, sollten schnell handeln. Verträge, die spätestens bis zum 01.12.2014 beginnen, sichern dauerhaft den aktuell höheren Garantiezins in Höhe von 1,75 Prozent. Für sicherheitsorientierte Kunden, die Wert auf Garantien legen, sollte das ein Argument sein. Beim Abschluss in diesem Jahr bekommen die Sparer abhängig vom Tarif fürs gleiche Geld bis zu 9 Prozent mehr garantierte Rente oder eine bis zu 12 Prozent höhere garantierte Auszahlung zum Rentenbeginn. Der garan­tierte Teil stellt bei einer klassischen Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse nur einen Teil der Auszahlung dar. Der andere Teil der Renten- und Ablaufleistung kommt aus der sogenannten Über­schussbeteiligung.

Mit einer Anfrage zum Ziel – So finden Sie den richtigen Unterstützungskassentarif

Das neue Vergleichsportal „Unterstuetzungskasse-Vergleich“ hilft den Verbrauchern schnell und unkompliziert alle aktuellen Marktführertarife der Unterstützungskasse individuell zu vergleichen. Der Dienst ist kostenfrei und berücksichtigt neben klassischen Tarifen der Unterstützungskasse auch fondsgebundene Tarife wie auch besondere Anlagekonzepte wie den Tarif IndexSelect der Allianz Lebensversicherung oder sogenannte Unitised With Profits Tarife der ausländischen Anbieter Canada Life oder Standard Life.

Exklusive Rabatt- und Gruppentarife für die Rückdeckung der Unterstützungskasse

Das besondere – Nahezu alle Tarife für die Rückdeckung der Unterstützungskasse werden mit exklusiver Rabattierung der Vertriebskosten angeboten. So können teilweise bis zu 50 Prozent der üblichen Abschlusskosten und Provisionen eingespart werden und dadurch die Ablauf- und Rentenleistungen zusätzlich erhöht werden. Siehe dazu Mustervergleich Unterstützungskassen Gruppentarife.  Abhängig von der Höhe der Einzahlung und der Vertragslaufzeit kann die Kostenreduktion der Unterstützungskassen Gruppentarife, gegenüber herkömmlichen Makler- oder Servicetarifen eine um bis zu 30 Prozent höhere garantierte Versorgungsleistung generieren.

 

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