Funktionsweise der arbeitgeberfinanzierten rückgedeckten Unterstützungskasse |
Die Unterstützungskasse steht jedem Unternehmen zur Durchführung seiner betrieblichen Altersversorgung offen. Als Versorgungsträger erhält die Unterstützungskasse vom Arbeitgeber (Trägerunternehmen) die Mittel zur Erfüllung der zugesagten Versorgungsleistungen (Renten- oder Kapitalleistungen). Die Unterstützungskasse schließt auf das Leben der Versorgungsberechtigten (Arbeitnehmer) eine Rückdeckungsversicherung ab, mit der die vereinbarten Versorgungsleistungen abgesichert werden. Im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskasse entsprechen die Zuwendungen des Arbeitgebers für die Ausfinanzierung der Versorgungszusage in ihrer Höhe den Beiträgen zur Rückdeckungsversicherung.