Vorteile der Entgeltumwandlung über die rückgedeckte Unterstützungskasse

Vorteile für den Arbeitnehmer

Steuerersparnis

Der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Bruttoeinkommens in die Unterstützungskassenversorgung um. Für den umgewandelten Teil des Gehalts zahlt der Arbeitnehmer zunächst keine Steuern – dadurch reduziert sich sein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen und die Steuerlast. Die Leistungen werden mit der Auszahlung im Rentenalter besteuert. Dieser Steuerspareffekt stellt nicht nur eine langfristige Steuerstundung dar. Einerseits ist der Ruhestandssteuersatz niedriger als der Steuersatz während der aktiven Zeit. Andererseits wirken in der Ruhestandsphase verschiedene Freibeträge, z.B. Versorgungsfreibetrag. Durch die Möglichkeit der Anwendung der sog.”Fünftelung” gemäß § 34 EStG kann bei der Besteuerung des Auszahlungskapitals ein verminderter Steuersatz zugrunde gelegt werden.

Einsparung von Sozialabgaben

Die Zahlungen (Zuwendungen) an die Unterstützungskasse sind auch sozialversicherungsfrei – bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung West (2014: jährlich 2.856,- EUR) – sofern auf sozialversicherungspflichtiges Gehalt verzichtet wird.

Sicherheit

Die Rechte und Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse werden zur Sicherung des Versorgungsanspruchs an den Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen verpfändet. Mit der Verpfändung wird die Versorgung des Arbeitnehmers für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, unabhängig von einer Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG), geschützt.

Niedrige Kosten

Höhere Renditen als bei der Eigenvorsorge durch Nutzung wesentlich kostengünstigerer Rabatt- und Gruppentarife (Kollektivrahmentarife).

Flexibilität

Die Versorgung kann zusätzlich zu allen bereits bestehenden Formen der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt werden.

Übernahme

Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen kann die Entgeltumwandlung beim neuen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt werden.

Wahlrechte erhalten Flexibilität

Die Möglichkeit z. B. das Kapitalwahlrecht bei Rententarifen zum Rentenbeginn zu 100 % auszuüben ist ein besonderer Vorteil der Versorgung über die Rückgedeckte Unterstützungskasse. Jeder Arbeitnehmer kann kurz vor Rentenbeginn entscheiden ob er eine lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung wähle.

Direkter Anspruch auf Versorgungsleistungen

Bei der Versorgung über die Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung sind die umgewandelten Beiträge von Anfang an geschützt. Der Gesetzgeber räumt den Arbeitnehmern eine sog. sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit. Das gilt für Entgeltumwandlungen, die ab dem 01.01.2001 vereinbart wurden.

 

Vorteile für den Arbeitgeber

Betriebsausgaben

Die Zuwendungen zur rückgedeckten Unterstützungskasse und die Verwaltungskosten sind nach § 4d EStG als Betriebsausgaben absetzbar und mindern somit den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.

Keine Bilanzierung

Die Bildung von Pensionsrückstellungen gemäß § 6a EStG sowie ein Aktivwertausweis beim Arbeitgeber entfallen, da die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse erfolgt.

Minderung der Lohnnebenkosten

Für die umgewandelten Entgeltbestandteile zahlt das Unternehmen bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung (West) keine Sozialabgaben.

Externe Verwaltung – keine Mehrarbeit

Die Verwaltung des betrieblichen Versorgungswerkes ist vollständig ausgelagert. Die Unterstützungskasse übernimmt für ihre Trägerunternehmen sämtliche administrativen Aufgaben u.a. die Verwaltung der von Arbeitgeber zugewendeten Gelder und die laufende Auszahlung der Versorgungsleistungen etc.

 

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