Die Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse 

Warum Rückdeckungsversicherung? 

Die Unterstützungskasse schließt als Versicherungsnehmer eine Rückdeckungsversicherung ab um die zugesagten Versorgungsleistungen während der Anwartschaft auszufinanzieren. Der Arbeitgeber kann die für die Versicherung benötigten Beiträge einer rückgedeckten Unterstützungskasse zuwenden.

Was ist die kongruente Rückdeckungsversicherung? 

Die Unterstützungskasse schließt als Versicherungsnehmer eine Rückdeckungsversicherung ab. Die kongruente Rückdeckung bedeutet, dass die garantierten Versicherungsleistungen in der Rückdeckungsversicherung mit den zugesagten Versorgungsleistungen übereinstimmen. Das Trägerunternehmen kann in jedem Jahr eine als Betriebsausgabe abzugsfähige Zuwendung in Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags an die Unterstützungskasse leisten. Damit wird eine lückenlose und periodengerechte Ausfinanzierung der betrieblichen Versorgungszusage erreicht.

Vorteil der Rückdeckungsversicherung 

Die Risiken der Versorgungszusage, also beispielsweise bei Kapitalzusagen der vorzeitige Todesfall und bei Rentenzusagen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko, werden auf die Versicherung übertragen und können den planmäßigen Finanzierungsverlauf nicht stören.

Um die Zuwendungen an die Unterstützungskasse als Betriebsausgaben geltend machen zu können, ist bei der Auswahl der Rückdeckungsversicherung Folgendes zu beachten:

  • Zuwendungen von Beiträgen für eine Versicherung mit verkürzter Laufzeit (Ablauf vor Erreichen der Altersgrenze) bzw. abgekürzte Beitragszahlungsdauer sind ausgeschlossen.
  • Überschüsse aus den Versicherungen dürfen entweder mit den laufenden Beiträgen verrechnet oder zur Leistungserhöhung verwendet werden. Das Überschusssystem verzinsliche Ansammlung ist nicht zulässig.
  • Zuwendungen für Arbeitnehmer, die noch keine 27 Jahre alt sind, können bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen nur als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn diesen Arbeitnehmern ein unverfallbarer Anspruch gewährt wird. (Aufgrund der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung ist dann allen Arbeitnehmern ein unverfallbarer Anspruch zu gewähren).

Formen der Rückdeckungsversicherung

 

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